IMPRESSUM
Der Verantwortliche für den Inhalt dieser Internetseite: ist RA Avv. Gianluca Perencin
1. Markenrechte
Italohaus.de ist eine Webseite betrieben von LEGALEde Rechtsanwälte.
LEGALEde® ist eine beim Deutschen Patent- und Markenamt unter Nr. 30259280 eingetragene Wortmarke. Eigentümer der Marke ist Rechtsanwalt & Avvocato Gianluca Perencin.
Anschriften:
Deutschland:
- RA Gianluca Perencin Türkenstraße 11, 80333 München
Italien:
- RA Gianluca Perencin, Corso Milano n. 36, 37138 Verona
2. Berufsrecht:
RA Perencin ist Rechtsanwalt (Deutschland) und Avvocato (Italienischer Rechtsanwalt)
RAin Avv. Pesca ist Rechtsanwältin und Avvocato (Italienischer Rechtsanwalt)
Avv. Parolini ist Avvocato (Italienischer Rechtsanwalt) Avv. Parolini gehört der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München, Tal +49 89 5199680 München an. RA Avv. Perencin, RAin Avv. Pesca, sowie Avv. Parolini unterhalten bei LVM Landwirtschaftlicher Versicherungsverein Münster a.G., Kolde-Ring 21, 48126 Münster, eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung; Für Avv. Parolini besteht eine solche Versicherung bei der Zurich Insurance Company Ltd, Rappresentanza Generale per L’Italia, Via Benigno Crespi n. +49 89 5199680 Milano Avv. Parolini ist darüber hinaus eingetragen bei der Ordine degli Avvocati di Verona, Piazza dei Signori 13, 37121 Verona, www.ordineavvocati.vr.it. RAin Avv. Pesca ist darüber hinaus eingetragen bei dem Ordine degli Avvocati di Treviso, in Via Verdi 18, 31100 Treviso, www.ordineavvocatitreviso.it Avv. Perencin ist darüber hinaus eingetragen in der Liste der Ordine degli Avvocati di Verona (Anwälte mit Wohnsitz in dem in Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe m des Gesetzes Nr. +49 89 5199680 genannten Bezirk), Piazza dei Signori 13, 37121 Verona, www.ordineavvocati.vr.it.
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE).
Berufsregeln der italienischen Rechtsanwaltsordnung ("Codice deontologico forense) sowie, soweit anwendbar, die italienische Rechtsanwaltsgebührenordnung ("Tariffa Forense") für Tätigkeiten in Italien. Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik „Angaben gemäß § 6 TDG“ auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de; italienische Vorschriften finden Sie auf der Internetseite: www.consiglionazionaleforense.it
Rechtsanwaltsregister:
Deutschland: www.rechtsanwaltsregister.org;
Italien:www.consiglionazionaleforense.it/raccoltaalbi/albi.php
Für die Vergütung der Rechtsanwälte gilt, soweit die Tätigkeit in Deutschland, insbesondere für Gerichtsverfahren in Deutschland, erbracht wird, das RVG; in der Regel erfolgt die Abrechnung streit- oder gegenstandwertsabhängig, soweit sich aus dem Gesetz nichts anderes ergibt. Gebührenvereinbarungen sind möglich. Für Tätigkeiten in Italien, hauptsächlich Gerichtsverfahren, gilt die vereinbarte Vergütung bzw. soweit noch anwendbar die italienische "Tariffa Forense", welche die Abrechnung jeder Einzeltätigkeit, teils nach Festbeträgen, teils streitwertbezogen, vorsieht; Gebührenvereinbarungen, auch erfolgsbezogene, sind möglich.
Informationen zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung: Für Konflikte aus Rechtsanwaltsverträgen zwischen Verbrauchern und Rechtsanwälten steht die Online-Streitbeilegungs-Plattform der EU zur Verfügung: http://ec.europa.eu/consumers/odr/
Ebenso steht als Verbraucherschlichtungsstelle nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft zur Verfügung: http://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/
Umsatzsteuerliche Angaben:
RA Perencin: DE+49 89 5199680
RAin Avv. Pesca: DE+49 89 5199680
Avv.Parolini: IT+49 89 5199680
3. Grundlagen der Anwaltsvergütung
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen
Vergütung ist jederzeit möglich.
Gesetzliche Gebühren:
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die sogenannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen. Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer. Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
4. Online-Streitbelegungsplattform und Verbraucherstreitbeilegung:
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit, die Sie unter https://.ec.europa.eu/consumers/odr (https://webgate.ec.europa.eu/odr/main/?event=main.home.show) finden. Für vermögensrechtliche Streitigkeiten aus dem Mandatsverhältnis bis zu einem Wert von +49 89 5199680,00 EUR ist die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft, Rauchstraße 26, 10787 Berlin, www.s-d-r.org zuständig. Die Kanzlei LEGALEde nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil. Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag außerdem die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der für den jeweiligen Rechtsanwalt zuständigen Rechtsanwaltskammer gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 5 BRAO.